Kino- und Fernsehfilme sind so konzipiert, dass sie von den Zuschauern gehört und angeschaut werden müssen, damit sie den vollen Inhalt wahrnehmen können. Menschen, die blind oder schwerbehindert sind, können diese Filme nicht umfassend mit verfolgen. Deshalb konnten sie bis vor einigen Jahren ausschließlich auf Hörspiele zurückgreifen.
1993 lief im ZDF mit „Eine unheilige Liebe“ der erste Hörfilm in Deutschland, seit 2013 werden bei der ARD im Abendprogramm alle Filme, Serien und Dokumentationen mit Audiodeskription angeboten.
Durch diese speziell aufbereiteten Hörfilme können auch Menschen mit Sehbehinderungen Filme verfolgen. In den Sprechpausen gibt es oft ergänzend Audiokommentare, die erläutern, was gerade auf dem Bildschirm passiert, damit die Handlung auch für Blinde oder Sehbehinderte verständlich wird.
Weitere Infos zur Bedienung gibt es auf der Seite DBSV Hörfilm: